Privatinsolvenz in England. Der erste Schritt, gewusst wie.
Restschuldbefreiung in 12 Monaten.
WUSSTEN SIE SCHON, ... |
in Österreich, Schweiz und Deutschland anerkannt ! |
dass Sie der Besucher sind, und alle anderen wie Sie auch einen Weg aus den gleichen Schwierigkeiten suchen!
- dass wir allen, die uns mandatiert haben, auch helfen konnten?
- das unsere Erfolgsqoute 100% beträgt?
- dass nach in England erteilter Restschuldbefreiung Ihre Schulden in der SCHUFA sofort gelöscht werden?
- dass selbst einfache Englischkenntnisse für das Verfahren ausreichend sind?
- dass der Beschluß über die Insolvenzeröffnung innerhalb weniger Stunden erfolgt?
- dass die Gerichtskosten in England weit geringer sind als in anderen EU-Ländern, z.B. Deutschland?
- dass auch das Insolvenzverfahren in Deutschland ca. € 5.000,00 kostet, welche Ihnen nur gestundet werden?
- dass die englische Restschuldbefreiung (anders als z.B. in Deutschland) automatisch, d.h. ohne weitere richterliche Prüfung von Gesetz wegen erteilt wird?
- dass man für das Bewohnen einer Immobilie sogar bezahlt werden kann?
- dass die Gläubiger verpflichtet sind, sich selbst zu informieren?
- dass auch nichtangemeldete Forderungen von der Restschuldbefreiung mit umfaßt sind?
- dass sich das Verfahren schon ab € 25.000,00 Schuldensumme rechnet?
- dass Ihre Schulden nach englischem Recht völlig erlöschen und nicht etwa (so wie in Deutschland) nur dauerhaft nicht mehr durchsetzbar sind?
- dass jeder, der tüchtig ist, in London auch seinen Weg macht?
- wie langweilig Deutschland ist?
- dass London eine Stadt voller Chancen und Möglichkeiten ist?
- dass London eine der spannendsten Städte der Welt ist?
- dass Sie nach einer Fahrt mit der Londoner Untergrundbahn eine deutsche Straßenbahn nie wieder vermissen werden?
- dass wir bis heute jeden unserer Mandanten erfolgreich durch das engl. Insolvenzverfahren geführt haben?

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